Fernabsatz von Waren.

//Fernabsatz von Waren.

Fernabsatz von Waren.

Innergemeinschaftlicher Fernabsatz – Ihr Partner als Firma in Bulgarien

Wenn Sie eine Firma in Bulgarien führen und Waren innerhalb der Europäischen Union im Fernabsatz verkaufen, unterstützen wir Sie bei der rechtskonformen Abwicklung Ihrer grenzüberschreitenden Lieferungen. Dabei sind folgende Regelungen besonders wichtig:

Was versteht man unter innergemeinschaftlichem Fernabsatz?

Nach EU-Recht (Artikel 14 Absatz 1) liegt ein innergemeinschaftlicher Fernabsatz vor, wenn eine Firma in Bulgarien Waren von Bulgarien aus in einen anderen EU-Mitgliedstaat versendet oder transportiert. Entscheidend ist:

  • Die Waren werden vom Lieferanten selbst oder in seinem Auftrag versandt – auch bei indirekter Versandbeteiligung.

  • Der Empfänger ist eine Privatperson oder eine nicht steuerpflichtige Person.

  • Die Waren sind im EU-Binnenmarkt hergestellt oder für den freien Verkehr freigegeben.

Ausgenommen sind zum Beispiel neue Fahrzeuge, montierte oder installierte Waren sowie gebrauchte Gegenstände, Kunstwerke und Antiquitäten, die speziellen steuerlichen Regelungen unterliegen.

Wo liegt der Erfüllungsort?

Für eine Firma in Bulgarien gilt grundsätzlich: Der Lieferort ist dort, wo die Ware beim Kunden ankommt – also im Land des Empfängers. Die Mehrwertsteuer ist dementsprechend im Bestimmungsland abzuführen.

Ausnahmen vom Grundsatz

Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen der Erfüllungsort in Bulgarien liegt, wenn:

  • Ihre Firma in Bulgarien ausschließlich dort niedergelassen ist.

  • Die Gesamtlieferungen an Privatkunden in anderen EU-Staaten den Schwellenwert von 10.000 Euro pro Kalenderjahr nicht überschreiten.

  • Telekommunikations-, Rundfunk- oder elektronische Dienstleistungen an Privatkunden in anderen Mitgliedstaaten erbracht werden.

Wichtige Schwellenwerte für Ihre Firma in Bulgarien

Der Fernabsatz-Schwellenwert liegt bei 35.000 EUR pro EU-Mitgliedstaat für Warenlieferungen. Zusätzlich gibt es einen Gesamtwert von 10.000 EUR pro Kalenderjahr, der alle grenzüberschreitenden Fernabsätze sowie elektronische Dienstleistungen umfasst.

Wichtig: Wenn Ihre Firma in Bulgarien Waren aus einem anderen EU-Staat versendet, gilt nicht die bulgarische Regelung. Der Erfüllungsort ist dann immer das Land, in das geliefert wird. In diesem Fall muss sich Ihre Firma entweder in jedem Mitgliedstaat, in den sie liefert, registrieren lassen oder die One-Stop-Shop-Regelung (OSS) nutzen.

Warum sollten Sie sich für uns entscheiden?

Bei www.taxlawbulgaria.com stehen Ihnen über 22 Jahre Erfahrung zur Seite. Unser Team aus erfahrenen Anwälten, Wirtschaftsprüfern und Steuerexperten unterstützt Ihre Firma in Bulgarien dabei, die komplexen steuerlichen Anforderungen des innergemeinschaftlichen Fernabsatzes sicher zu meistern.

Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung und lassen Sie uns gemeinsam die beste Strategie für Ihr Unternehmen entwickeln.

Kontaktieren Sie uns jetzt und bringen Sie Ihre Firma in Bulgarien auf die nächste Stufe!

By | 2025-07-03T11:11:53+00:00 Februar 15th, 2021|Rechtliche Nachrichten|
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