Mit unserem Online-Service ermöglichen wir ausländischen Kunden, ein Unternehmen in Bulgarien zu gründen – ganz ohne persönliche Anwesenheit vor Ort.
Unser Gründungspaket ist ab 220 EUR erhältlich und beinhaltet alle notwendigen Leistungen für eine vollständige Unternehmensgründung, darunter folgende Services:
Eintragung des Unternehmens ins Handelsregister
Eröffnung eines akkumulierenden Bankkontos des Unternehmens
Erstellung eines Firmenstempels
Wir stellen das Geld bereit, das für das Gründungskapital des Unternehmens erforderlich ist
Wenn das Unternehmen kein eigenes Büro und keinen Sekretär/keine Sekretärin in Bulgarien hat, stellen wir ein fiktives Büro, Korrespondenzdienstleistungen und Sekretariatsdienstleistungen zum Preis von 15 EUR bis zu 150 EUR pro Monat zur Verfügung.
INFORMATION ÜBER DAS STEUERSYSTEM IN BULGARIEN
Körperschaftssteuer – 10% des Nettogewinns pro Jahr;
Dividendensteuer 5% – nur im Falle einer realen Zahlung von Dividenden;
MwSt. – 20%. Die innergemeinschaftliche Lieferungen und die Ausfuhr sind mehrwertsteuerfrei;
Persönliche Einkommensteuer 10%. Die Dividenden sind steuerfrei, wenn diese unter den Gesellschaftern ausgeschüttet wurden und wenn die Dividendensteuer von 5 % gezahlt wurde.
RECHTSFORM DES BULGARISCHEN GmbH-UNTERNEHMENS:
Die von uns empfohlene Unternehmensform ist GmbH /OOD, EOOD/. Ihre Besonderheiten sind:
Ein oder mehrere Gesellschafter.
Der einzige Gesellschafter kann der Alleingeschäftsführer des Unternehmens sein.
Es liegt keine Anforderung für das Vorhandensein von einem bulgarischen Gesellschafter oder Geschäftsführer oder Sekretär etc.
Keine Jahresgebühren für die Führung der Eintragung des Unternehmens.
Die Gesellschafter haften für die Schulden des Unternehmens nicht.
Gesellschaftskapital ab 1 EUR.
Die Firma der Gesellschaft muss die zusätzliche Bezeichnung “Gesellschaft mit beschränkter Haftung” oder die Abkürzung “OOD” enthalten. Ist der Besitzer des Stammkapitals nur eine Person, muss die Firma die Bezeichnung “EOOD” enthalten für die firmengründung in bulgarien.
Jeder Gesellschafter ist verpflichtet, seine Einlage gemäß den Regelungen des Gesellschaftsvertrags zu leisten. Die Aufnahme eines neuen Gesellschafters erfolgt auf schriftlichen Antrag durch Beschluss der Gesellschafterversammlung. Der neue Gesellschafter muss erklären, dass er die Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags anerkennt. Der Aufnahmebeschluss ist im Handelsregister zu vermerken.
Jeder Gesellschafter hat das Recht, an der Geschäftsführung und Gewinnverteilung teilzunehmen, Einsicht in die Bücher der Gesellschaft zu nehmen sowie einen Anspruch auf seinen Anteil im Falle der Liquidation.
Post & Weiterleitung
Alle an Ihre Geschäftsadresse gesendete Post kann entweder täglich oder wöchentlich gesammelt werden und täglich oder wöchentlich über einen Kurierdienst oder normalen Postdiensten an Sie weitergeleitet werden.
Auf Wunsch können Sie unseren Scannservice buchen, die Dokumente werden dann eingescannt und per Email an Sie weitergeleitet.
