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FIRMEN IN BULGARIEN 2020-01-23T10:06:46+00:00
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FIRMENGRÜNDUNG IN BULGARIEN

Durch unsere Online-Dienstleistung bieten wir unseren ausländischen Kunden die Möglichkeit, ein Unternehmen in Bulgarien ohne ihre körperliche Anwesenheit in diesem Staat zu gründen.

Unser Gründungspaket kostet ab 220 EUR. Es ist vollständig und umfasst die folgenden Dienstleistungen:

  • Eintragung des Unternehmens ins Handelsregister

  • Eröffnung eines akkumulierenden Bankkontos des Unternehmens

  • Erstellung eines Firmenstempels

  • Wir stellen das Geld bereit, das für das Gründungskapital des Unternehmens erforderlich ist

  • Wenn das Unternehmen kein eigenes Büro und keinen Sekretär/keine Sekretärin in Bulgarien hat, stellen wir ein fiktives Büro, Korrespondenzdienstleistungen und Sekretariatsdienstleistungen zum Preis von 15 EUR bis zu 150 EUR pro Monat zur Verfügung.

INFORMATION ÜBER DAS STEUERSYSTEM IN BULGARIEN

  • Körperschaftssteuer – 10% des Nettogewinns pro Jahr;

  • Dividendensteuer 5% – nur im Falle einer realen Zahlung von Dividenden;

  • MwSt. – 20%. Die innergemeinschaftliche Lieferungen und die Ausfuhr sind mehrwertsteuerfrei;

  • Persönliche Einkommensteuer 10%. Die Dividenden sind steuerfrei, wenn diese unter den Gesellschaftern ausgeschüttet wurden und wenn die Dividendensteuer von 5 % gezahlt wurde.

  • RECHTSFORM DES BULGARISCHEN GmbH-UNTERNEHMENS:

Die von uns empfohlene Unternehmensform ist GmbH /OOD, EOOD/. Ihre Besonderheiten sind:

  • Ein oder mehrere Gesellschafter.

  • Der einzige Gesellschafter kann der Alleingeschäftsführer des Unternehmens sein.

  • Es liegt keine Anforderung für das Vorhandensein von einem bulgarischen Gesellschafter oder Geschäftsführer oder Sekretär etc.

  • Keine Jahresgebühren für die Führung der Eintragung des Unternehmens.

  • Die Gesellschafter haften für die Schulden des Unternehmens nicht.

  • Gesellschaftskapital ab 1 EUR.

Die reine Gründung einer Firma im Ausland, ohne Geschäftsleitung vor Ort ist eine komplexen Mandate. Reine Briefkastengesellschaften zur Steuervermeidung gehören seit langem der Vergangenheit an.

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann durch eine oder mehreren Personen werden für die Gründung eine Firma in Bulgarien. Die Verbindlichkeiten der Gesellschaft bis zur Höhe ihrer Stammeinlage haften. Der Gesetzgeber fordert eine Schriftform des Gesellschaftsvertrags an.

Die Firma der Gesellschaft muss die zusätzliche Bezeichnung “Gesellschaft mit beschränkter Haftung” oder die Abkürzung “OOD” enthalten. Ist der Besitzer des Stammkapitals nur eine Person, muss die Firma die Bezeichnung “EOOD” enthalten für die firmengründung in bulgarien.

Jeder Gesellschafter muss seine Einlage nach den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags einzahlen. Ein neuer Gesellschafter wird von der Gesellschafterversammlung auf seinen schriftlichen Antrag aufgenommen. In seinem Auftrag muss er erklären, dass er die Festlegungen im Gesellschaftsvertrag akzeptiert. Der Aufnahmebeschluss ist in das Handelsregister einzutragen. Jeder Gesellschafter ist berechtigt, an der Geschäftsführung, Gewinnverteilung teilzunehmen, in die Bücher der Gesellschaft einzusehen, sowie das Recht auf Liquidationsanteil.

Post & Weiterleitung
Alle an Ihre Geschäftsadresse gesendete Post kann entweder täglich oder wöchentlich gesammelt werden und täglich oder wöchentlich über einen Kurierdienst oder normalen Postdiensten an Sie weitergeleitet werden.
Auf Wunsch können Sie unseren Scannservice buchen, die Dokumente werden dann eingescannt und per Email an Sie weitergeleitet.

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